ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 3***HOTEL ULMER STUBEN („VERMIETER“) FÜR VERANSTALTUNGEN
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf Verträge zwischen dem Vermieter und dem Kunden über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen des Kunden sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters Anwendung.
Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Kunden werden seitens des Vermieters nicht anerkannt, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden auf Vertragsabschluss durch den Vermieter zustande.
2. Bei online, insbesondere per E-Mail übermittelten Angeboten des Kunden wird der Vermieter die Annahme des Angebotes des Kunden per E-Mail bestätigen.
§ 3 Leistungen der Vertragsparteien, Erfüllungsort
1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter spätestens bei Vertragsschluss mitzuteilen, falls und soweit von der von ihm in den gemieteten Räumlichkeiten geplanten Veranstaltung Risiken ausgehen können, die die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb sowie das Ansehen des Vermieters zu beeinträchtigen geeignet sind.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten sowie für die weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen des Vermieters vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu bezahlen. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
3. Der Vermieter kann von dem Kunden bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. eine Kreditkartengarantie) verlangen.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Kunden die gemieteten Räumlichkeiten zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen sowie die weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen vertragskonform zu erbringen.
5. Der Erfüllungsort für die Vertragspflichten des Kunden sowie für die Vertragspflichten des Vermieters ist der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet.
§ 4 Verbot der Unter- und Weitervermietung
Der Kunde darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters die gemieteten Räumlichkeiten nicht an Dritte unter- oder weitervermieten. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist das Sonderkündigungsrecht des § 540 Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen.
§ 5 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
Hat der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht form- oder fristgerecht ausgeübt, so ist der Kunde auch bei Nichtinanspruchnahme der gemieteten Räumlichkeiten des Vermieters zur Leistung der vertraglich vereinbarten bzw. geltenden Preise verpflichtet. Der von dem Kunden zu leistende Betrag beträgt abhängig von dem Zugangszeitpunkt der Rücktrittserklärung:
Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter bis spätestens
• 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50 % des vereinbarten bzw. geltenden Preises
• 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 80 % des vereinbarten bzw. geltenden Preises
• 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin 100 % des vereinbarten bzw. geltenden Preises
§ 6 Rücktritt des Vermieters
1. Der Vermieter kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund von dem Vertrag zurücktreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
• die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen dem Vermieter aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampf oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretender Umstände nicht nur vorübergehend unmöglich wird;
• der Vertrag durch falsche vertragswesentliche Angaben seitens des Kunden (z.B. zur Person des Kunden, zum Zweck der Anmietung) zustande kommt;
• der Kunde die vereinbarte Vorauszahlung / Sicherheitsleistung (vgl. § 3.3) nicht innerhalb einer von dem Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist leistet;
• Tatsachen vorliegen, die befürchten lassen, dass die Vertragsdurchführung die Sicherheit des Vermieters bzw. des Veranstaltungsortes gefährdet oder das öffentliche Ansehen des Vermieters schädigt;
• der Zweck der Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt.
2. Im Falle des Rücktritts des Vermieters aus einem sachlichen Grund stehen dem Kunden keine Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche zu.
§ 7 Hausordnung
1. Die Einzelheiten der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten, z.B. Zulässigkeit von Dekoration, Zulässigkeit des Rauchens, etc., werden durch die Hausordnung des Vermieters geregelt, die Bestandteil des Vertrags ist und dem Kunden zusammen mit diesen AGB übergeben wird. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die Ge- und Verbote der Hausordnung zu halten, sowie seine Familienangehörigen, seine Mitarbeiter, seine Gäste, seine Veranstaltungsteilnehmer und -besucher sowie sonstige Personen, die sich auf seine Veranlassung in den Räumlichkeiten des Vermieters aufhalten, zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten.
§ 8 Mitbringen von Speisen und Getränken
Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, darf der Kunde eigene Speisen und Getränke nicht mitbringen oder von einem Dritten beziehen.
§ 9 Behördliche Genehmigungen
1. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich danach zu erkundigen, ob er zur Durchführung der von ihm geplanten Veranstaltung behördlicher Genehmigungen oder Lizenzen Dritter (z.B. der GEMA) bedarf. Er hat diese Erlaubnisse rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf eigene Kosten einzuholen.
2. Der Kunde hat bei der von ihm durchgeführten Veranstaltung sämtliche öffentliche Auflagen und gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten.
§ 10 Haftung des Vermieters
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder der Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, sowie für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Vermieters auf den typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
§ 11 Haftung des Kunden, Sicherheiten
1. Der Kunde haftet dem Vermieter auf Schadensersatz, wenn das vermietete Gebäude, die vermieteten Räumlichkeiten oder das vermietete Inventar durch den Kunden, dessen Familienangehörige, dessen Mitarbeiter, dessen Gäste, dessen Veranstaltungsteilnehmer und -besucher sowie sonstige Personen, die sich auf Veranlassung des Kunden in den vermieteten Räumlichkeiten aufhalten, schuldhaft beschädigt oder zerstört werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Wohn-/Geschäftssitz nach Abschluss des Vertrags ins Ausland verlegt, ist der Geschäftssitz des Vermieters Gerichtsstand. Der Vermieter ist auch berechtigt, den Kunden vor dem Gericht seines Wohn-/Geschäftssitzes zu verklagen.
2. Sollte eine der Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.